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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2014 - L 1/4 KR 25/13   

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https://dejure.org/2014,105042
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2014 - L 1/4 KR 25/13 (https://dejure.org/2014,105042)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.03.2014 - L 1/4 KR 25/13 (https://dejure.org/2014,105042)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. März 2014 - L 1/4 KR 25/13 (https://dejure.org/2014,105042)
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  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2014 - L 1/4 KR 25/13
    Dann wird der Kapitallebensversicherungsvertrag nicht mehr innerhalb der institutionellen Vorgaben des Betriebsrentenrechts geführt und ist vollständig aus dem betrieblichen oder beruflichen Bezug gelöst worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08; im Anschluss daran BSG, Urteile vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R und B 12 KR 24/09 R).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2014 - L 1/4 KR 25/13
    Dann wird der Kapitallebensversicherungsvertrag nicht mehr innerhalb der institutionellen Vorgaben des Betriebsrentenrechts geführt und ist vollständig aus dem betrieblichen oder beruflichen Bezug gelöst worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08; im Anschluss daran BSG, Urteile vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R und B 12 KR 24/09 R).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 24/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2014 - L 1/4 KR 25/13
    Dann wird der Kapitallebensversicherungsvertrag nicht mehr innerhalb der institutionellen Vorgaben des Betriebsrentenrechts geführt und ist vollständig aus dem betrieblichen oder beruflichen Bezug gelöst worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08; im Anschluss daran BSG, Urteile vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R und B 12 KR 24/09 R).
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